Steuerfreie Bestellung in Deutschland und Österreich (§ 12 Abs. 3 UstG) - Spare Geld und kaufe Umsatzsteuerfrei. Alles wichtige dazu findest Du unten im Informationsbereich.

AGB / Garantiebedingungen

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen Solarmax GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

 a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit der SOLARMAX GmbH (im folgenden SOLARMAX).

 b) Anwendbar ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

 c) Über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen mit der SOLARMAX sind schriftlich auszufertigen. Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 d) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch allein, wenn der Kunde bei der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Diese eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde („Abwehrklausel"). Der Kunde kann auf seine eigenen Geschäftsbedingungen nur dann zurückgreifen, wenn diesen ausnahmsweise ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Begriffsbestimmungen

a) Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit der SOLARMAX ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Ein Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der SOLARMAX in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

c) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 § 3 Angebot und Vertragsschluss

 a) Unsere Angebote sind nicht bindend. Jegliche Vereinbarungen, auch mündliche Nebenabreden, werden erst verbindlich nach einer von der SOLARMAX erklärten schriftlichen Bestätigung.

Angaben von Seiten der SOLARMAX bezüglich technischer Daten, Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Gewichte, Maße, sowie Leistungsbeschreibungen, Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und möglichen Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angaben dieser Art werden nur mit einer entsprechenden Festlegung im Rahmen der Auftragsbestätigung verbindlich.

b) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot zum Erwerb der gewünschten Produkte.

c) Bestellungen auf elektronischem Wege, welche durch einen Verbraucher getätigt werden, werden unverzüglich durch die SOLARMAX bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt dabei keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Der im Rahmen der elektronischen Bestellung entstandene Vertragstext wird seitens der SOLARMAX gespeichert und dem Kunden auf Verlangen unter Beifügung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugeschickt.

d) Die Annahme des Angebots des Kunden durch die SOLARMAX erfolgt mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die SOLARMAX ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Annahme kann auch konkludent, etwa durch Übersendung der bestellten Waren, erklärt werden.

e) Jeder Vertragsschluss zwischen einem Kunden und der SOLARMAX erfolgt unter der Bedingung der rechtzeitigen Belieferung der SOLARMAX durch ihre Lieferanten und unter dem Zusatz, dass die ausbleibende Lieferung nicht von Seiten der SOLARMAX zu vertreten ist. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der bestellten Waren unverzüglich informiert. Eine bereits erfolgte Gegenleistung wird für die nicht verfügbare Ware unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 4 Entgelt

a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Fracht, Verpackung, Transport, Versicherung und Reise, sowie Zollabgaben gehen zu Lasten des Kunden.

b) Alle Preisangaben erfolgen in Euro.

c) Im Rahmen eines vereinbarten Kreditlimits und vorbehaltlich einer erfolgten Bonitätsprüfung sind alle Zahlungen bei Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, wenn eine anderslautende Fälligkeit vereinbart wurde.

d) Nach dem Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kommt ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, wenn er diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit leistet. Die Geldschuld wird durch einen Verbraucher innerhalb des Verzugs mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Im Falle eines Unternehmers beträgt die Verzinsung 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

e) Bei ausbleibenden oder unzureichenden Zahlungen des Kunden ist die SOLARMAX berechtigt, alle offenstehenden und auch gestundeten Rechnungsbeträge als sofort fällig zu stellen.

 § 5 Aufrechnung

a) Ein Kunde kann gegenüber der SOLARMAX nur aufrechnen, sofern sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder durch die SOLARMAX schriftlich anerkannt wurde.

b) Die Ausführung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im selben Vertragsverhältnis und unter Ausschluss von vertragsübergreifenden Sachverhalten möglich. Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche befreien nicht von der Zahlungspflicht.

 

§ 6 Lieferbedingungen

 a) Sobald die Auftragsbestätigung der SOLARMAX beim Kunden eingegangen ist, beginnt die Lieferzeit. Diese kann erst beginnen, wenn insbesondere der Kunde alle erforderlichen Voraussetzungen zur Ausführung des Geschäftsverhältnisses erfüllt hat. Eine Verzögerung in der Ausführung des Geschäftsverhältnisses, welche der Kunde zu vertreten hat, befreit die SOLARMAX von ihren Lieferterminen. Sofern kein Liefertermin vereinbart wurde, liefert die SOLARMAX die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss.

b) Im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher informiert die SOLARMAX diesen mit Zugang der Auftragsbestätigung über die Dauer, den Beginn und den Ablauf der Lieferfrist, innerhalb welcher der Verbraucher mit dem Zugang der Ware rechnen kann.

c) Unter dem Erfordernis von betrieblichen Gründen ist die SOLARMAX dazu berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Teilzahlungen können in diesem Falle nicht von einem Verbraucher verlangt werden.

d) Leistungen und Lieferungen, sowie in sich abgeschlossene Teilleistungen und Teillieferungen sind am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Termin vom Kunden abzunehmen. Der Kunde befindet sich im Annahmeverzug, wenn er die Abnahme nicht rechtzeitig erledigt oder sich weigert zumutbare Beeinträchtigungen hinzunehmen. Als Annahmeverweigerung zählt das Nichtleisten einer Zahlung zum vereinbarten Termin, wenn Zahlung bei Lieferung vereinbart wurde. Bei Annahmeverzug oder Annahmeverweigerung behält sich die SOLARMAX vor, Schadensersatz für die entstandenen Kosten und Aufwendungen zu verlangen.

 

§ 7 Gefahrübergang

a) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Versendungskauf.

b) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf mit einem Unternehmer geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder einer sonst für die Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Die Wahl der Versandart verbleibt, solange keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, bei der SOLARMAX.

c) Einer Übergabe kommt es gleich, sofern der Kunde im Annahmeverzug ist.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

a) Die SOLARMAX behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

b) Die SOLARMAX behält sich bei Verträgen mit Unternehmern das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die auf diese Art und Weise überlassene Ware entsprechend ihrer Bestimmung und pfleglich zu behandeln. Etwaige fällige Wartungs- und Überwachungsarbeiten hat der Kunde auf eigene Rechnung durchzuführen. Durchgeführte Wartungen und Inspektionen sind schriftlich hinsichtlich des Prüfdatums, des Prüfenden, der Art der Überprüfung und der gegebenenfalls erfolgten Wartungsmaßnahme zu protokollieren. Die Protokolldokumente sind für die Dauer des Eigentumsvorbehalts zu speichern und im Schadensfall auf Verlangen der SOLARMAX dieser vorzulegen.

d) Beschädigung der Ware, deren Untergang oder den Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde unverzüglich der SOLARMAX mitzuteilen. Gleiches gilt für einen Besitzerwechsel oder einen Adresswechsel des Kunden.

e) Bei Missachtung der Punkte c) und d), bei Zahlungsverzug und bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die SOLARMAX dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die überlassene Ware heraus zu verlangen.

f) Im ordentlichen Geschäftsgang ist der Unternehmer berechtigt, die Ware weiter zu veräußern. Dabei hat er der SOLARMAX jetzt schon alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages abzutreten, die er durch die Weiterveräußerung erhält. Die SOLARMAX nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer ist berechtigt, auch nach dieser Abtretung die Forderungen einzuziehen. Die SOLARMAX behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sofern der Unternehmer in Zahlungsverzug kommt.

g) Eine Verarbeitung oder Bearbeitung der Ware durch den Unternehmer geschieht immer im Namen und im Auftrag der SOLARMAX. Wird die Ware der SOLARMAX mit anderen Waren verarbeitet, so erhält die SOLARMAX an der neuen Sache ein Miteigentumsrecht im Verhältnis des Werts der von SOLARMAX gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Sachen. Dasselbe gilt bei Vermischung.

h) Ein Verstoß gegen die Pflichten aus den vorgenannten Punkten verpflichtet den Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens. Darunter fallen insbesondere entstehende Kosten für Wertminderung und für die Demontage.

 

§ 9 Erbringung von Dienstleistungen

a) Die SOLARMAX verpflichtet sich, die gegenüber dem Kunden erbrachten und zu erbringenden Dienstleistungen (Beratung, Gerätereparaturen, Gerätemodifikationen, Updates, etc.) mit der für einen professionellen Lieferanten von Photovoltaikprodukten zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.

b) Die SOLARMAX ist ohne Rücksprache mit dem Kunden zur Unterbeauftragung, insbesondere von Subunternehmern, befugt.

c) Mangels anderslautender, schriftlicher Abrede sind bei sämtlichen von der SOLARMAX erbrachten Dienstleistungen Aufwand und Material vom Kunden zu tragen, einschließlich Reise- und Verpflegungskosten.

 

§ 10 Gewährleistung

a) Bei der Sachmängelhaftung einem Kunden gegenüber hat die SOLARMAX zunächst die Wahl, die erbrachte Vertragsleistung nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei der Sachmängelhaftung gegenüber einem Verbraucher hat dieser die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die SOLARMAX ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bestehen bleibt.

b) Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder eine Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

c) Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt verlangen. Dies gilt nicht bei nur geringfügigen vertraglichen Verstößen, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln. Verlangt ein Verbraucher die Minderung nach erfolgloser Nacherfüllung, so gilt dies auch im Zusammenhang mit unerheblichen Pflichtverletzungen.

d) Die Ansprüche auf Nacherfüllung sind ausgeschlossen, sofern ohne die Zustimmung der SOLARMAX Veränderungen an den gelieferten Waren und / oder den Leistungen vorgenommen wurden. Seitens der SOLARMAX wird für Arbeiten nur eine Gewährleistung für selbst oder durch Erfüllungsgehilfen ausgeführte Lieferungen und / oder Leistungen übernommen.

e) Verbraucher sind dazu verpflichtet, die SOLARMAX binnen einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Sache festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Verbraucher möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar. Für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trägt der Verbraucher die Beweislast, wenn sich der Mangel später als binnen 6 Monaten nach Gefahrübergang gezeigt hat. Ebenso trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung, wenn er durch unzutreffende Aussagen des Herstellers zum Kauf verleitet wurde, und die Beweislast für die Mangelhaftigkeit einer gebrauchten Kaufsache.

f) Unternehmer sind dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und der SOLARMAX gezeigte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind der SOLARMAX bei Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitig Absendung, für welche der Unternehmer die Beweislast trägt. Ansonsten sind die entsprechenden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

g) Tritt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung vom Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern. Verlangt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung Schadensersatz, so bleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm dies zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich hierbei auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.

h) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung einer neuen Sache und 1 Jahr bei Ablieferung einer gebrauchten Sache. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart oder in Garantiebedingungen zugestanden wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

i) Bei Unternehmern gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Sache grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Als vereinbarte Beschaffenheitsangaben zählen nicht etwaige öffentliche Äußerungen des Herstellers, Anpreisungen oder Werbeaussagen.

j) Garantien im rechtlichen Sinne werden von der SOLARMAX nicht vergeben.

k)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 13 Elektrische Anlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer zu veranlassen.
(4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

 

§ 11 Herstellergarantie

Die Produkte von SOLARMAX werden mit einer Herstellergarantie für Funktion und Mängelfreiheit durch die SOLARMAX GmbH verkauft. Die Garantiebedingungen werden mit den Geräten mitgeliefert und gelten unabhängig von den Sachmängelgewährleistungsrechten. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen erfolgt gegenüber der SOLARMAX GmbH.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

a) Die Haftung der SOLARMAX beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware unmittelbaren, vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt ebenso bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der SOLARMAX. Gegenüber Unternehmern entfällt die Haftung der SOLARMAX bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

b) Die Beschränkungen aus Buchstabe a) berühren nicht die Ansprüche aus Produkthaftung oder Garantie.

c) Die Beschränkungen aus Buchstabe a) berühren ferner nicht Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder wegen Verlust des Lebens, die der SOLARMAX zurechenbar sind.

d) Diese Schadensersatzansprüche verjähren, sofern sie von Unternehmern geltend gemacht werden, nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist.

 

§ 13 Immaterialgüterrechte

Mit der Lieferung gehen keine Immaterialgüterrechte (insbesondere keine Patent-, Urheber- oder Markenrechte) auf den Kunden über.

 

§ 14 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag mit SOLARMAX zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage bei Dienstleistungsverträgen ab Vertragsabschluss und bei Kaufverträgen ab dem der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher SOLARMAX (siehe oben genannte Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs:
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat SOLARMAX alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von SOLARMAX angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei SOLARMAX eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet SOLARMAX dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. SOLARMAX kann die Rückzahlung verweigern, bis SOLARMAX die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er SOLARMAX über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an SOLARMAX (siehe oben genannte Anschrift) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Hat der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er SOLARMAX einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er SOLARMAX von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§ 15 Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei sprachlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und SOLARMAX gehen deutsche Vereinbarungen oder Abreden stets vor. Vertragssprache ist Deutsch.

b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Gleiches gilt bei Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Eine gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Solarmax Onlineshop

 

1. Zustandekommen des Vertrags

Mit Ihrer Bestellung geben Sie als Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 2, bei Kreditkartenzahlung 3 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift sowie die gewünschte Zahlungsart ein. Diese Seite bietet auch die Zusammenfassung Ihrer Bestellung, welche Sie über die entsprechende Browserfunktion drucken können. Falls Sie Kreditkartenzahlung ausgewählt haben, geben Sie Ihre entsprechenden Daten im folgenden Formular ein, welches vom Clearingunternehmen bereitgestellt wird.

 

2. Speicherung des Vertragstextes

Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

 

4. Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf

Alle Preise gegenüber Verbrauchern beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern können auch Nettopreise vereinbart werden, die dann zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart gelten.

Trotz unserer größten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unseren Katalogen mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.

Ist der Kunde ein Verbraucher und schließt er mit uns einen Fernabsatzvertrag ab, so wird ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das er nicht begründen muss, eingeräumt. Diese Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, aus dem ersichtlich sein muss, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf schicken Sie uns bitte per Fax, Email oder mit der Post an unsere Adresse:

SOLARMAX GmbH, Greisbacher Straße 6, 89331 Burgau

Im Falle dieses Widerrufs tragen Sie die unmittelbaren Kosten wie Rücksendung bzw. -abholung, Eingangstest und Neuverpackung des Wechselrichters.

Das Widerrufsrecht erlischt bzw. besteht nicht bei folgenden Verträgen

 •             zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind

             bei Dienstleistungen (z.B. die Erstellung eines Kostenvoranschlages), wenn wir diese vollständig erbracht haben und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren

 

5. Lieferbedingungen

Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, per Vorkasse durch Vorab-Überweisung oder per Nachnahme. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind und der Kunde nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.

Die Gewährleistung bei Reparaturaufträgen beträgt ein Jahr, eingeschränkt auf die ausgeführte Reparatur.

 

8. Haftung

Wir haften nur unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

 

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

 

Ihre Rechte

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

 
SOLARMAX GmbH, Greisbacher Straße 6 10, D-89331 Ellzee

 

Links auf andere Internetseiten

Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

 

10.Bedingungen für den Kauf eines Tauschwechselrichters

Ist beim Kauf eines Austauschgerätes, bei dem das defekte Gerät vom Kunden zurückgegeben werden muss, das defekte Gerät nicht reparabel oder weiter verkaufbar, zahlt der Kunde die erhöhten Kosten, die zur Anschaffung eines neuen Austauschgerätes für unseren Tauschpool notwendig sind. Hierbei ist vom Neupreis des Gerätes auszugehen.

Insbesondere Geräte, die unter Wasser standen, komplett ausgebrannt, vollkommen deformiert oder komplett verwittert sind, sind für den Tausch ungeeignet. Hier erfolgt eine Nachberechnung für nicht austauschfähiges Defektgerät.

 

11. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

 

 

Allgemeine Garantiebedingungen für SOLARMAX Produkte

SOLARMAX GmbH (nachstehend SOLARMAX) garantiert gemäß den nachfolgenden
Bedingungen die einwandfreie Funktion und Mangelfreiheit ihrer SOLARMAX-Geräte für eine bestimmte, geräteweise festgelegte Garantiedauer. Diese Garantiedauer kann mittels Garantieverlängerung entsprechend den Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen verlängert werden.

Diese Herstellergarantie existiert neben den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Verkäufers. Wo inhaltlich überschneidend, gehen die Ansprüche aus der Herstellergarantie, soweit gesetzlich zulässig, den Ansprüchen aus Gewährleistung vor. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer.

1.    Allgemeine Bestimmungen

1.1     Diese Garantiebedingungen sind für alle Ausführungen von Stringwechselrichtern, Zentralwechselrichtern und Speichersystemen (nachfolgend „SOLARMAX-Geräte“) gültig. SOLARMAX-Geräte bestehen aus Elektronikbauteilen, Gehäuse und sonstiger Peripherie. Für SOLARMAX-Speichersysteme wird die Garantie auf Akkumulatoren einschließlich Batteriemanagement (nachfolgend „Speichermodul“) erweitert.

1.2     SOLARMAX garantiert dem Käufer eines SOLARMAX-Gerätes oder -Speichermoduls für die Garantiedauer BASIC, dass das Produkt frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, die seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ausgenommen von der Grundgarantie BASIC sind Verschleiß beweglicher Teile, Gebrauchsabnutzung, unsachgemäße Benutzung des Produktes und Ausschlüsse gemäß der unter Ausschluss der BASICGarantieleistungen festgelegten Bestimmungen.

1.3     Die Basic-Garantieleistungen werden nur in den von SOLARMAX zum Zeitpunkt der Installation freigegebenen Ländern kostenlos erbracht. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Händler ab. Eine aktuelle Liste dieser Länder finden Sie in der Anlage oder auf unserer Homepage. Gerne schicken wir Ihnen diese Liste, sollte Ihnen diese nicht vorliegen.

2.    Garantiedauer BASIC

2.1     Sofern nicht abweichend in der nachfolgenden Ziffer 2.2 bestimmt, ist der Garantiebeginn das Datum Ihres Kaufs bei unserem Fachhändlerpartner und beträgt die im folgenden aufgeführte Garantiedauer:

▪    MAX.STORAGE Serie:
120    Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 126 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX

▪    Stringwechselrichter:
Serien SP, SMT, SHT, S, P, TP, MT, HT, ES:  
60 Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 72 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX

▪    Serien SGA, SXT:  
120    Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 132 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX

▪    Zentralwechselrichter:
Serien C / S / TS / TS-SV:  
24 Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 30 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX
Serie RX:  
60 Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 66 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX

▪    Speichermodule:
Die Garantiedauer von Speichermodulen endet 120 Monate nach
Garantiebeginn oder bei Erreichen der maximal garantierten Zyklenzahl des Akkumulators gemäß Ziffer 3.1, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

▪    Zubehör:
24 Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 30 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX
Anschluss-Box 32HT2: 60 Monate ab Kaufdatum, jedoch max. 72 Monate nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX

2.2     Im Falle der Reparatur oder des Austauschs oder der Erweiterung von Geräten oder Geräteteilen im Rahmen der BASIC Garantie gilt für das reparierte / ausgetauschte / erweiterte Gerät bzw. Geräteteil die verbleibende Garantiedauer des ursprünglichen Geräts. Darüber hinaus bewirkt die Erbringung von BASIC-Garantieleistungen keine Verlängerung der Garantiedauer BASIC, folglich bleibt es für die übrigen Geräte bzw. Geräteteile bei der ursprünglichen Garantiedauer BASIC. Mit Ausnahme einer optionalen Garantieverlängerung gewährt SOLARMAX nach Ablauf der Garantiedauer BASIC keine darüberhinausgehende Garantie. Nach Ablauf der Garantiedauer BASIC für das jeweilige SOLARMAX-Gerät können keine Garantieansprüche durch den Garantienehmer gleich welcher Art mehr geltend gemacht werden. Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.

3.    Voraussetzungen der BASIC Garantie und Geltendmachung

3.1     Ein Garantiefall unter dieser BASIC Garantie liegt vor, wenn das SOLARMAX-Gerät innerhalb der BASIC-Garantiedauer im Sinne der Ziffer 2.1 defekt ist. Das SOLARMAX-Gerät ist defekt im Sinne dieser BASIC Garantie, wenn ein Material- und/oder
Verarbeitungsfehler vorliegt, der die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt (Materialgarantie). Bei Speichermodulen liegt ein Garantiefall unter dieser BASIC Garantie vor, wenn der Akkumulator innerhalb des BASIC Garantiezeitraums im Sinne der Ziffer 2.1 eine nutzbare Kapazität der Akkumulatoren von 80 % der Nennkapazität infolge der Degradation der Module innerhalb der Garantiedauer unterschritten wird (Leistungsgarantie).  
Die Messung der Kapazität darf ausschließlich durch SOLARMAX, dessen Fachhändlerpartner und durch Elektrofachkräfte nach den Vorgaben von SOLARMAX unter Berücksichtigung der Sicherheitshinweise der Installationsanleitung erfolgen. Die BASIC Garantie des Akkumulators ist auf insgesamt maximal 12.000 Vollzyklen während der gesamten BASIC Garantiezeit begrenzt. Sobald eine der beiden Bedingungen (Garantiedauer BASIC / Zyklenzahl) überschritten ist, endet die BASIC Garantie für den Akkumulator.
Zur Inanspruchnahme der BASIC Garantie muss der Garantienehmer

(1)    auftretende Mängel, sobald diese sich zeigen, unverzüglich der SOLARMAX Hotline telefonisch oder online unter https://www.solarmax.com/info-center melden und

(2)    die Originalrechnung oder den Kassenbeleg des Fachhändlers, unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des Fachhändlers vorlegen.  

3.2    Der Garantienehmer garantiert eine ständig funktionierende Internetverbindung des SOLARMAX-Gerätes sowie das Freischalten aller notwendigen Ports zur Fernwartung.

3.3    Vom Garantienehmer oder Dritten durchgeführte Arbeiten zur Behebung von
Garantiefällen ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung durch SOLARMAX werden nicht erstattet.
Bei Nichtbeachten dieser Vorgehensweise behält sich SOLARMAX vor, die Erbringung der BASIC-Garantieleistungen abzulehnen.

4.    Garantieumfang der BASIC Garantie / BASIC-Garantieleistungen


4.1     Im Garantiefall und sofern die übrigen Voraussetzungen unter diesen Garantiebedingungen erfüllt sind, wird das defekte Gerät bzw. Geräteteil, sofern dies nicht unverhältnismäßig oder unmöglich ist, durch die SOLARMAX nach deren Wahl innerhalb einer angemessenen Frist, wie unten dargestellt, instandgesetzt, durch ein gleichwertiges Ersatzteil ausgetauscht oder die Funktionsfähigkeit durch SoftwareAktualisierungen wiederhergestellt. Der Garantiefall ist abgeschlossen, wenn das SOLARMAX-Gerät wieder eine Funktionsfähigkeit wie vor Eintreten des Garantiefalls aufweist.

    ▪     Kostenloser Austausch:
Enthalten ist die Bereitstellung von gleichwertigen Austauschgeräten oder -teilen, welche Zug um Zug gegen Rückgabe der defekten Geräte oder Geräteteileteile abgeholt oder nach Auftrag geliefert werden können. Die Geräte bzw. Geräteteile sind in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung zu versenden, Batteriesendungen nur in der Originalverpackung. Austauschgeräte befinden sich in generalüberholtem Zustand oder Neuzustand. Die Art des Austausches richtet sich nach dem Zeitwert und dem allgemeinen Zustand des Kundengerätes. Austauschgeräte gehen in das Eigentum des Käufers über, Zug um Zug gegen das ausgetauschte Gerät oder Geräteteil, das in das Eigentum von SOLARMAX übergeht.  

Sollte nach einem Tauschvorgang das auszutauschende Teil oder das auszutauschende Gerät nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versendung des Tauschteils oder Tauschgerätes an SOLARMAX zurückgegeben worden sein, stellt SOLARMAX für das gelieferte Tauschteil oder Tauschgerät den Mehraufwand und den Kaufpreis in Rechnung. Der Austausch und die anschließende Inbetriebnahme darf ausschließlich durch SOLARMAX, dessen Fachhändlerpartner und durch Elektrofachkräfte nach den Vorgaben von SOLARMAX unter Berücksichtigung der Sicherheitshinweise der Installationsanleitung erfolgen.
  
    ▪     Service- und Transportleistungen:
Kosten für Service- und Transportleistungen eines defekten Geräts bzw.
Geräteteils bzw. eines Ersatzteils werden von SOLARMAX während der Garantiedauer BASIC und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen bis zu einem einmaligen Betrag von 50 € (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) übernommen. Darüberhinausgehende Kosten für Service- und Transport-Leistungen sind vom Garantienehmer zu tragen.  
Hierfür unterbreitet SOLARMAX dem Garantienehmer ein Angebot in einem Kostenvoranschlag, welches der Garantienehmer annehmen oder ablehnen kann.  
Akzeptiert der Garantienehmer den Kostenvoranschlag, wird SOLARMAX eine Rechnung für die in dem Kostenvoranschlag aufgeführten Kosten ausstellen, welche innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang beim Kunden zu begleichen ist.  
Lehnt der Garantienehmer das Reparaturangebot ab, so ist SOLARMAX berechtigt, dem Kunden etwaige anfallende Kosten für Transport-Leistungen bis maximal 200 EUR (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) zu berechnen. Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.

    ▪    Kostenlose Software-Aktualisierungen
SOLARMAX hat das Recht, die Betriebsführung jederzeit im Sinne der Garantie zu optimieren, d. h. Eckdaten und Funktionen zum Betrieb und zur Lebenserhaltung qualitativ zu ändern und System- und Batterieleistung bzw. Batterie-Entladetiefe zur Optimierung der Batterielebensdauer mit den Mitteln der Fernwartung und regelung anzupassen.
SOLARMAX ist fortlaufend bemüht, seine Produkte und die eingesetzte Software zu verbessern. Hierfür werden Updates erarbeitet und dem Kunden zur Verfügung gestellt, um im Rahmen der bestehenden BASIC Garantie u. a. aufgetretene Softwarefehler zu beseitigen, Schnittstellen zu anderen Produkten und Systemen anzupassen sowie Verbesserungen der Software bzw. des Systems und der Systemintegration vorzunehmen. Lehnt der Kunde dies ab, entfallen die Garantieleistungen gemäß der hier genannten Garantiebedingungen.

    ▪    Nutzung öffentlicher Förderprogramme
Bei Nutzung eines öffentlichen Förderprogramms durch den Garantienehmer kann vom Garantienehmer im Garantiefall statt Instandsetzung oder Ersatz eines defekten Speichermoduls, wie in den Garantiebedingungen vorgesehen, die Zahlung des Zeitwerts des Speichermoduls verlangt werden. Der anfängliche
Zeitwert des Speichermoduls entspricht dem Nettowert des Speichermoduls bei Auslieferung und vermindert sich durch lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 10 Jahren.

4.2     Jegliche über dieses Garantieversprechen hinausgehenden Ansprüche gegen SOLARMAX, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel des SOLARMAX-Geräts begründeten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder die durch den Ein- und Ausbau entstandenen Kosten oder entgangener Gewinn, eine Nutzungsentschädigung sowie entgangene Strom-/Heiz-/Mobilitätskosteneinsparungen werden durch die BASIC Garantie nicht begründet und sind mithin ausdrücklich ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig.

5.    Sicherstellung von Reparatur und Austausch

5.1     SOLARMAX wird während der Garantiedauer Reparaturmaterial und Austauschgeräte nach eigenem Ermessen verfügbar halten. Falls Reparaturmaterial oder Austauschgeräte für bestimmte Geräte nicht mehr vorhanden sind, gilt Folgendes:

5.2     SOLARMAX ist befugt, das auszutauschende Gerät mit einem vergleichbaren Gerät gleicher oder höherer Leistung zu ersetzen. Allenfalls notwendige technische Anpassungen im Ersatzgerät für die Installation eines solchen Ersatzgeräts werden bis zu einem Betrag in Hohe von 10 % des Listenpreises des Ersatzgeräts für Zeitaufwand und Material durch die BASIC Garantie gedeckt. Nicht abgedeckt durch die BASIC Garantie sind der allenfalls erforderliche Austausch und Anschluss von Peripheriegeräten sowie andere allenfalls notwendige Anpassungen der Umgebungseinrichtungen des Geräts (wie etwa Stromkabel, Ventilations- und  Sicherheitseinrichtungen). SOLARMAX wird sich jedoch redlich darum bemühen, den Anpassungsaufwand zu minimieren. Falls kein Reparaturmaterial mehr mit vertretbarem Aufwand erhältlich ist, ist SOLARMAX befugt, das defekte Gerät auszutauschen. In diesem Fall gelten die oben genannten Bestimmungen zum Austausch gemäß Ziffer 4 einschließlich der Regelungen zu den Service-Leistungen und Transport-Leistungen.

6.    Kosten bei nicht berechtigten Garantieansprüchen

Macht der Kunde gegenüber SOLARMAX Ansprüche aufgrund eines Defektes geltend und stellt sich bei Überprüfung des SOLARMAX-Geräts heraus, dass kein den Garantiefall auslösender Defekt vorliegt und/oder infolge der in den Garantiebestimmungen aufgeführten Umstände kein Anspruch aus dieser BASIC Garantie besteht, unterbreitet SOLARMAX dem Kunden einen Kostenvoranschlag mit einem Reparaturangebot, welches der Garantienehmer annehmen oder ablehnen kann.  

Akzeptiert der Kunde den Kostenvoranschlag und das Reparaturangebot, wird SOLARMAX eine Rechnung für die in dem Kostenvoranschlag aufgeführten Kosten ausstellen, welche innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang beim Kunden zu begleichen ist. Die Reparatur wird nach vollständigem Zahlungseingang durchgeführt.  

Lehnt der Kunde das Reparaturangebot ab bzw. ist die Reparatur schon ohne vorheriges
Reparaturangebot erfolgt, so ist SOLARMAX berechtigt, eine Pauschale von 165,00 € (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) für erbrachte Diagnoseleistungen sowie etwaige anfallende Kosten für Service- und Transport-Leistungen in Höhe von 0,60 EUR (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) je tatsächlich gefahrenem Kilometer und die Stundensätze des vom Garantiegeber beauftragten Servicetechnikers nebst dem eingesetzten Material zu berechnen.  

Anfallende Kosten können von SOLARMAX nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde schuldhaft nicht festgestellt hat, dass kein den Garantiefall auslösender Defekt vorliegt und/oder infolge der unter Ziffer 7 aufgeführten Umstände kein Anspruch aus diesem Garantieversprechen besteht.   

7.    Ausschluss der Garantieleistungen

Insbesondere in folgenden Fällen entfällt der Garantieanspruch:

▪    Bei Transportschäden oder Einwirkungen von außen
▪    Nach selbst oder von nicht durch SOLARMAX autorisiertem Personal durchgeführten Eingriffen, Änderungen oder Reparaturen
▪    Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, unsachgerechter Bedienung oder fehlerhafter Installation gemäß Installations- oder Bedienungsanleitung
▪    Bei Nichtvorlage einer Rechnungskopie über den Kauf des Geräts
▪    Bei Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der vom SOLARMAX angebrachten Versiegelung oder des Typenschildes, ebenso bei Nichtlesbarkeit des Typenschilds, das sich auf dem Gerät befindet
▪    Bei Nichtbeachtung der Bedienungs-, Installations- und Wartungsanleitungen
▪    Beim Betrieb unter nicht konformen Umgebungsbedingungen, laut Gerätedokumentation (z.B. unzureichende Lüftung, Feuchtigkeit, Staubbelastung, Temperatur, etc.)
▪    Bei höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag, Überspannung, Wasserschaden, Feuer etc.)
▪    Nicht durch die Garantie gedeckt sind Verschleißteile, insbesondere Sicherungen, Überspannungsschutze und Lüfter
▪    Bei Speichersystemen, wenn das Gerät nicht unter ständiger Fernüberwachung und –regelung von SOLARMAX über das SOLARMAX Internetportal mit ständiger Internetverbindung gehalten wurde
▪    Bei Speichersystemen, wenn innerhalb von zwei Wochen nach der Installation des Geräts kein ausgefülltes und unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll gemäß dem Muster von SOLARMAX an SOLARMAX geschickt wurde
▪    Beim Betrieb mit einer anderen Stromquelle als einer Photovoltaikanlage ▪ Beim Betrieb mit anderen als von SOLARMAX freigegebenen Speichermodulen oder Akkumulatoren
▪    Bei Verwendung von Ersatzteilen und Zubehör, welche nicht der Spezifikation von SOLARMAX entsprechen
▪    Bei Schädlingsbefall sowie sonstige durch Tiere verursachte Schäden
▪    Bei Unterbrechung der Spannungsversorgung, sofern die Unterbrechung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und nicht ursächlich durch einen Hardware- und/oder Software-Fehler des SOLARMAX-Gerätes verursacht wurde
▪    Bei Unterbrechung der Internetverbindung des SOLARMAX-Gerätes, sofern die Unterbrechung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und nicht ursächlich durch einen Hardware- und/oder Software-Fehler des SOLARMAXGerätes verursacht wurde
▪    Notwendige Ports zur Fernwartung sind nicht freigeschaltet
▪    Bei Nichtdurchführung der regelmäßigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Netzanschlusses
▪    Bei nur unregelmäßiger Wartung und nicht entsprechend der in der SOLARMAX-Gerätedokumentation beschriebenen Wartungsbedingungen  

8.    Garantieausschluss

Zusätzlich zu den in Ziffer 7 genannten Gründen behält sich SOLARMAX das Recht vor, die Garantie vorübergehend oder endgültig auszuschließen, wenn die Parameter der Anlage eine einwandfreie Funktion der Geräte nicht zulassen (beispielweise bei
Vorliegen eines unter Ziffer 7 Ausschluss der BASIC Garantieleistungen genannten Parameters). Der Garantieausschluss kann in Abstimmung mit SOLARMAX aufgehoben werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens SOLARMAX, dass die Garantiebedingungen wieder wirksam sind.

9.    Optionale Garantieverlängerung

9.1     Für Geräte mit der Grundgarantie BASIC kann die Dauer der Garantie mittels Erwerbs einer Optionalen Garantieverlängerung innerhalb der nachfolgenden Fristen verlängert werden. Sie kann für gewisse Geräte auch nur auf die Erbringung von limitierten Leistungen abgeschlossen werden. Die verfügbaren Verlängerungen je Gerät finden Sie auf unserer Homepage. Der Erwerb einer Garantieverlängerung wird von SOLARMAX durch ein Garantiezertifikat (mit Seriennummer des Produktes) bestätigt. Bei einem eventuellen Austausch wird dieses Zertifikat nicht auf die neue Seriennummer angepasst. Die Garantieverlängerung bleibt dadurch unberührt.

9.2     Fristen zum Abschluss der Garantieverlängerung

Speichersysteme der MAX.STORAGE-Serie:
Die Verlängerung der BASIC Garantie kann innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum bzw. nach Auslieferung des Basisgeräts durch SOLARMAX bzw. den Fachhändler durch SOLARMAX oder dessen Fachhändlerpartner beantragt werden. Später eingehende Bestellungen von Optionalen Garantieverlängerungen können von SOLARMAX abgelehnt werden.

Stringwechselrichter der P-, TP-, MT- und HT-Serie / Anschluss-Box 32HT2: 
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum beantragt werden. Später eingehende Bestellungen von Optionalen Garantieverlängerungen können von SOLARMAX abgelehnt werden.

Stringwechselrichter der SP-,SMT-, SHT-Serie
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum bzw. der Auslieferung des Gerätes durch SOLARMAX oder dessen Fachhändlerpartner beantragt werden. Später eingehende Bestellungen von Optionalen Garantieverlängerungen können von SOLARMAX abgelehnt werden.

Zentralwechselrichter:
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX oder dessen Fachhändlerpartner beantragt werden. Später eingehende Bestellungen von Optionalen Garantieverlängerungen können von SOLARMAX abgelehnt werden.

9.3
    Umfang der Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung beinhaltet sämtliche Basic Garantieleistungen der BASIC Garantie. Die Ziffern 1 bis 8 gelten entsprechend. Die kostenpflichtige Garantieverlängerung beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der 10-jährigen BASIC Garantie. Der Zeitraum der Garantieverlängerung beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Option 5 oder 10 Jahre.

Die Garantieverlängerungen gelten ausschließlich für eindeutig durch die Seriennummer identifizierbare SOLARMAX-Geräte. Sind Instandsetzung oder Ersatz im Zeitraum der Garantieverlängerung für SOLARMAX unmöglich, so erhält der Kunde die Kosten der Garantieverlängerung von SOLARMAX erstattet. Die Kostenerstattung beläuft sich auf 100 % des Bruttokaufpreises der  Garantieverlängerung, den der Kunde laut Kaufbeleg oder eines vergleichbaren Nachweises gezahlt hat.

Für Speichersysteme garantiert SOLARMAX, dass das Speichermodul / der Akkumulator im Zeitraum der Garantieverlängerung mit einer nutzbaren Kapazität von 70 % der Nennkapazität betrieben werden kann. Für Speichersysteme hat der Garantienehmer im Zeitraum der Optionalen Garantieverlängerung für jeden Garantiefall eine Selbstbeteiligung an den Garantiegeber zu entrichten. Im Fall eines Defekts des Geräts ist für jeden Garantiefall eine Selbstbeteiligung an den Kosten der Material-Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 250,- EUR (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) an den Garantiegeber zu entrichten. Im Fall eines Defekts eines Speichermoduls / des Akkumulators hat der Garantienehmer eine Selbstbeteiligung an den Kosten der Material-Leistungen in Höhe von 250,- EUR/kWh (netto, d.h. zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) Nennkapazität des Speichermoduls / Akkumulators zum Lebensdauerbeginn an den Garantiegeber zu entrichten.

9.4
    Abschluss der Garantieverlängerung
Voraussetzung für den Erwerb einer Garantieverlängerung ist das Einreichen eines komplett ausgefüllten Garantieverlängerungsformulars. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch SOLARMAX, dem Erhalt des Garantiezertifikats und der Zahlung durch den Kunden ist die Optionale Garantieverlängerung gültig abgeschlossen. Es gilt die aktuelle Preisliste SOLARMAX für die Preise der Garantieverlängerungen. Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.

10.    Bedingungen nach Ablauf der Garantie BASIC bzw. nach Ablauf der Optionalen Garantieverlängerung

Die Kosten für Reparatur und Austausch nach Ablauf der Garantiedauer werden nach
Aufwand und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Reparaturkostensätzen und Servicepauschalen berechnet. Die Reparatur- und Austauschfähigkeit über die Garantiedauer hinaus wird von SOLARMAX nach freiem Ermessen sichergestellt.

11.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg/Deutschland, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

12.    Schlussbestimmungen

12.1     Die Garantie gilt unabhängig von der Mängelhaftung des Verkäufers (SOLARMAX oder dessen Fachhändlerpartner) aus dem Kaufvertrag mit dem Garantienehmer und lässt diese unberührt. Durch die BASIC Garantie werden mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegenüber SOLARMAX als Hersteller nicht eingeschränkt.

12.2     Im Fall der Weiterveräußerung eines SOLARMAX-Geräts durch den Kunden geht diese Garantie mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom bisherigen Eigentümer auf den neuen Eigentümer des SOLARMAX-Gerätes im Umfang des noch vorhandenen
Garantiezeitraums über. Der jeweilige neue Eigentümer gilt dann als neuer Garantienehmer im Sinne dieser Garantiebedingungen. Gegenüber dem ursprünglichen Garantienehmer erlischt die Garantie in diesem Fall.
 
13. Anlage Länderliste:
Austria, Belgium, Bulgaria, Czech Republic, Denmark, France, Germany, Greece, Italy,
Liechtenstein, Luxembourg, Netherlands, Portugal, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, United Kingdom
(Stand 05/2022 – Änderungen vorbehalten)
 

 

 

 

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